Häufig gestellte Fragen
Was ist zu erledigen?
Bei einem Sterbefall im
Haus, sofort den Arzt rufen.
Die wichtigsten Papiere der
bzw. des Verstorbenen bereithalten (s. auch unten).
Setzen Sie sich mit einem
Bestattungshaus, zu dem Sie Vertrauen haben, in Verbindung.
Sie erreichen uns
unter der Nummer 02162 96 0000.
Eventuell entfernt wohnende
Familienmitglieder benachrichtigen.
Den Arbeitgeber des bzw.
der Verstorbenen benachrichtigen.
Welche Papiere sollten bereit liegen?
Gültiger Personalausweis
oder Original-Meldebescheinigung der Meldebehörde.
Stammbuch (bei
Verheirateten).
Sterbeurkunde des
Ehepartners (bei Verwitweten).
Scheidungsurteil (bei
Geschiedenen).
Geburtsurkunde (bei
Ledigen).
Policen der Sterbegeldversicherung.
Rentennummer.
Mitgliedskarte der gesetzlichen Krankenkasse.
Eventuell vorliegende
Willenserklärungen, die Bestattung betreffend oder Bestattungsvorsorge-Vertrag.
Was kann das Bestattungshaus für mich erledigen?
Abholen und prüfen der Todesbescheinigung.
Bei dem zuständigen Standesamt den Sterbefall gemäß Personenstandsgesetz zur Anzeige bringen.
Einleitung der Beantragung von Nutzungsrechten an Grabstellen.
Einleitung der Antragstellung auf Hinterbliebenenbezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung und eventuell aus Arbeitgeberkassen.
Erstellen von Trauerdrucksachen und Zeitungsannoncen.
Bestellen von Blumenschmuck und buchen von Musikern.
Terminfestlegung mit Friedhofsträgern und Geistlichen oder Trauerredner/in.
Kündigen von Versicherungsverträgen und Abonnement-Verträgen.
Abmeldung der Krankenkasse.
Was kann ich machen, wenn ich die Bestattung nicht bezahlen kann?
Antrag zur Übernahme der Bestattungskosten.
Wer ist Bestattungspflichtig?
§ 8 BestG NRW (Gesetz über das Friedhof und Bestattungswesen) regelt die Bestattungspflichtigen. Folgende Hinterbliebene sind in nachfolgender Reihenfolge Bestattungs und Fürsorgepflichtig, wenn nicht anderes notariell geregelt ist.
Wer erledigt was?
Noch von uns auf Wunsch zu erledigen:
Abstimmung des Beerdigungskaffees.
Auslegen und Einweisung zur Eintragung in der Kondolenzliste.
Bildliche Dokumentation der Kranz und Blumenspenden.
Beratung beim Erwerb eines Grabes.
Von den Angehörigen zu beachten:
Adressen und Anschriften für die Versendung von Trauerbriefen.
Anzahl der Gäste für den Beerdigungskaffee bestimmen.
Daueraufträge bei der Bank abstimmen und ändern.
Telefon und Zeitung abbestellen.
Wohnung kündigen und Hausstand auflösen.
Begriffserklärungen:
Fernüberführung – sofern die Notwendigkeit besteht.
Grabart – gemeinsames Grab aussuchen auf dem Friedhof.
Grabgestaltung – zukünftige Verschönerung der Grabstätte und Auswahl des Grabmals.
Todesanzeigen und Trauerdrucksachen – äußere und inhaltliche Gestaltung.
Trauerfeier – Berücksichtigung kultureller und religiöser Gegebenheiten und Berücksichtigung liturgischer Inhalte.
Trauerbegleitung – gemeinsames, bewusstes Abschiednehmen, evtl. Fortführung durch Trauertherapie.
Sie müssen nicht zu uns kommen. Wir beraten Sie auf Wunsch gerne auch in Ihrer vertrauten Umgebung.