Vorsorge: kostenlose Beratung bei Ihrem Bestatter in Viersen

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Bei vielen Menschen besteht der Wunsch, den letzten Weg noch zu Lebzeiten mitzugestalten. Wir bieten Ihnen für die Planung der eigenen Bestattung unsere beratende Hilfe an, die wir durch jahrelange Erfahrung erworben haben.

 

Die Ergebnisse, die wir mit Ihnen gemeinsam ausarbeiten, halten wir dann in einer Bestattungsvorsorge schriftlich fest. Was Sie in Ihrer Vorsorge bestimmen, wird nach Ihrem Tode ausgeführt (z. B. die Wahl des Sarges, die Bestattungsart, die Gestaltung der Trauerfeier, Blumenschmuck, Musikwünsche etc.) und lässt Ihre Angehörigen nicht im Unklaren über Ihre Wünsche. Unsere Beratung zur Vorsorge ist immer kostenlos und unverbindlich.

Die in einer solchen Vorsorge festgelegten Leistungen können durch die Einrichtung eines Treuhandkontos oder den Abschluss einer Bestattungsversicherung finanziell abgesichert werden. Angehörige können so finanziell entlastet werden, denn die Gesamtkosten für eine würdige Bestattung inklusive Kosten des Friedhofs übersteigen heute bereits oft den Betrag von 5.000 Euro.

 

Ein wichtiger Vorteil der Hinterlegung bei der Treuhand ist, dass deren finanzielle Absicherung, auch bei Inanspruchnahme von Sozialleistungen, gemäß § 90 Abs. 3 Satz 1 SGB XII gesichert ist. Dies haben das Bundessozialgericht, das Bundesverwaltungsgericht sowie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eindeutig festgestellt. Ebenso wurde eindeutig festgestellt, dass diese Vorsorgegelder nicht auf das Schonvermögen anzurechnen sind.

 

Bestattungsvorsorgen müssen also nicht, wie teilweise von Sozialämtern fälschlicherweise verlangt wird, aufgelöst werden, um den Anspruch auf Sozialhilfe zu erlangen.

Sicherung der Bestattungskosten

Die Finanzierung der Bestattungskosten stellt oftmals eine erhebliche Belastung für die Hinterbliebenen dar. Ihr Bestatter kann Ihnen helfen, Bestattungskosten schon zu Lebzeiten sicherzustellen, zum Beispiel durch einen Treuhandvertrag oder eine Sterbegeldversicherung.

 

Im Rahmen des kostenlosen Vorsorgegespräches können wir Ihnen als Partner der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG die Anlage eines Treuhandskontos anbieten. Wir können Ihnen als Mitglied im Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e. V. auch günstige Gruppensterbegeldversicherungen verschiedener Versicherer vermitteln. Bitte sprechen Sie uns darauf an.

Sterbegeldversicherung über Ihren Bestatter

Bei einer Sterbegeldversicherung zahlt der Vorsorgende monatliche Beiträge, um im Leistungsfall eine bestimmte Summe abzudecken.

 

Beispiel für eine Sterbegeldversicherung des Kuratoriums in Kooperation mit der Nürnberger Versicherung:

 

Ohne Gesundheitsprüfung.

Aufnahme bis zum 80. Lebensjahr.

Günstige Beiträge durch Gruppenversicherungsvertrag.

Bei Unfalltod besteht sofortiger Versicherungsschutz.

Dreijährige Ausschlussfrist bei Suizid (deshalb wird innerhalb der ersten drei Jahre eine Todesbescheinigung benötigt).

 

Bei Tod innerhalb der ersten 18 Monate erfolgt folgende Staffelung:

01. bis 06. Monat: Rückzahlung der eingezahlten Beiträge

07. bis 12. Monat: 25 % der Versicherungssumme

13. bis 15. Monat: 50 % der Versicherungssumme

16. bis 18. Monat: 75 % der Versicherungssumme

 

Nach 18 Monaten voller Versicherungsschutz, d. h. Versicherungssumme zzgl. anteiliger Überschussbeteiligung.

 

Begrenzte Beitragszahlungsdauer von 25 Jahren bzw. bis höchstens zum 85. Lebensjahr.

Versicherungssummen variabel von 2.000,– bis 12.500,– Euro.

Monats-, Jahres oder Einmalzahlungen sind möglich. 

Treuhand bei vorhandenen Vermögen

Die Einlage auf ein Treuhandkonto ist eine sichere Möglichkeit, um für die eigene Bestattung vorzusorgen. Das angelegte Geld für die Bestattungsvorsorge ist vor unberechtigten Auflösungsverlangen, beispielsweise des Sozialamtes bei Pflegebedürftigkeit, geschützt.

 

Nachdem Sie mit Ihrem Bestatter einen Bestattungsvorsorgevertrag geschlossen haben, der auch Kosten des Grabmals und der Grabpflege beinhalten kann, schließen Sie mit der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG einen Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag ab. Die Zahlung erfolgt beim Bestatter oder an die Treuhand. Das eingezahlte Kapital wird verzinslich angelegt.

 

Im Todesfall wird das Treuhandvermögen einschließlich aufgelaufener Zinsen an Ihren Bestatter zur Erfüllung des Bestattungsvorsorgevertrages ausgezahlt. Der Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag ist kündbar. Die Auszahlung erfolgt jedoch hier immer über den Bestatter. Nach der Bestattung wird mit der im Vertrag benannten Vertrauensperson die Schlussabrechnung vorgenommen.

Meine Bestattungswünsche

Bestattungswünsche sind sehr vielfältig und individuell, so wie die Menschen und deren Leben.

 

Die Entlastung der Familie und naher Angehöriger kann auch ein Grund für eine Bestattungsvorsorge sein. Gerade heute, wo viele ältere Menschen allein leben oder die Kinder weit weg wohnen, ist es besonders wichtig, sich umfassend zu informieren und eine entsprechende Vorsorge zu treffen.

 

Auch in unserer Zeit ist der Tod immer noch ein Tabuthema, welches verdrängt wird. Den Hinterbliebenen fällt es daher oft schwer, eine Bestattung zu organisieren. Sie haben meist keine oder nur eine vage Kenntnis über die Vorstellungen und Wünsche des Verstorbenen.

 

Angesichts der Trauer, des Zeitdrucks und der seelischen Belastung bei einem Sterbefall können die Wünsche des Verstorbenen oft nicht angemessen berücksichtigt werden. Eine zu Lebzeiten selbst verfasste Bestattungsverfügung kann helfen, dieser Situation vorzubeugen.

 

Durch eine rechtzeitige Regelung der Beerdigung bereits zu Lebzeiten ersparen Sie Ihren Hinterbliebenen, in einer Phase der Trauer, die ohnehin zu einer emotionalen Überforderung führt, den Stress, sich zusätzlich noch mit den Formalitäten auseinanderzusetzen.

 

Mit der Vorsorge können Sie sicherstellen, dass Ihre persönlichen Wünsche und Vorstellungen berücksichtigt werden. Sie können sich dann auf uns verlassen, dass alle Formalitäten und Behördengänge zuverlässig und ordnungsgemäß durchgeführt werden und die Trauerfeier in Ihrem Sinne stattfinden wird.

 

Selbstverständlich können Sie den Vorsorgevertrag jederzeit verändern. 

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